Die Rechtsanwaltskanzlei Helmut Schwarz steht Ihnen in allen Rechtsfragen helfend zur Seite.
Meine Mandantschaft setzt sich aus Privatpersonen, kleinen sowie mittelständischen Unternehmen, Behörden und Kommunen zusammen.
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Aktuell:
Es sind bedrückende Details, die Kommunalpolitiker aus ihrer täglichen Arbeit in Sachsen berichten. Die Stimmung im Land wird von manchen Menschen offenbar gezielt vergiftet.
Zum SZ-Artikel: Kommunalpolitiker in Sachsen gezielt angefeindet
Zum FB-Artikel: B. Dyrlich vom 17.08.2024
Rechtsanwaltskanzlei Helmut Schwarz
Hauptstraße 31
91315 Höchstadt an der Aisch
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-helmut-schwarz.de
Telefon: 09193 – 5086258
Telefax: 09193 – 5086962
VERWALTUNGSRECHT
Zum Verwaltungsrecht gehört alles rundum Behörden wie Kommunen, Landkreise usw. Wir stehen Ihnen auch im Umgang mit Bescheiden zur Seite.
Als Teil des öffentlichen Rechts beschäftigt sich das Verwaltungsrecht mit dem Verhältnis zwischen Privatpersonen - sowie Unternehmen – und der staatlichen Gewalt.
VERTRAGSRECHT
Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellt unter anderem die Prüfung und Erstellung von komplexen Verträgen zu komplizierten Sachverhalten dar.
Im Zuge dessen stehe ich Ihnen, neben der reinen Erstellung und Prüfung von Verträgen, auch während der Vertragsverhandlungen und dem rechtlichen Prozess beratend und einschreitend zur Seite.
ERBRECHT
Auch bei Angelegenheiten des Erbrechts verfüge ich über einen umfassenden Erfahrungsschatz.
Zu den gängigsten Vorgängen lassen sich die Anfertigung oder Überprüfung von Testamenten, sowie die Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall anführen.
Weitere Rechtsgebiete
ARBEITSRECHT
ARCHITEKTENRECHT
GESELLSCHAFTSRECHT
MEDIZINRECHT - ARZTHAFTUNG
MIETRECHT (Mieter oder Vermieter)
VERKEHRSRECHT
STRAFRECHT
BERATERVERTRÄGE
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht biete ich Kommunen und Unternehmen die Möglichkeit einen Beratervertrag mit meiner Kanzlei zu schließen.
Dies beinhaltet ein festes Stunden-Kontingent für Beratung und Korrespondenz im Rahmen eines festgelegten Honorars.