Vertragsrecht: Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bildet die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art. Ein professionell erstellter Vertrag erhöht die Chancen in einem späteren Gerichtsverfahren, oder vermeidet dieses sogar.

Die Aufgabe der Abfassung von rechtssicheren und „kampferprobten“ Verträgen ist daher besonders ernst zu nehmen. Die Begleitung durch einen kompetenten, lösungsorientierten Rechtsanwalt bereits bei den Vertragsverhandlungen wird von künftigen Vertragspartnern keinesfalls als Anzeichen von Misstrauen, sondern vielmehr als Zeichen von Zuverlässigkeit und Kompetenz gewertet. Ein vorausschauend gestalteter Vertrag hilft später oftmals, einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden.

Die Kanzlei entwirft, prüft und verhandelt für Sie beispielsweise:

  • Darlehensverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Werkverträge
  • Kaufverträge, Lieferverträge und Widerrufsbelehrungen
  • Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
  • Schenkungsverträge und Erbverträge
  • Testamente, Vollmachten, Vorsorgevollmachten
  • Gesellschaftsverträge, Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
  • Handelsregisteranmeldungen und Gesellschaftsgründungsurkunden, insbesondere zur Gründung einer GmbH, Kommanditgesellschaft oder Eintragung eines Einzelkaufmanns
  • Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Prokurabestellungen und Geschäftsführerbestellungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen